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In Österreich ist seit 1.1.2019 bundesweit der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Die Trafikant*innen haben den Auftrag, einen verantwortungsvollen Einzelhandel mit sensiblen Genusswaren zu garantieren und sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz lückenlos einzuhalten.
Um einen verantwortungsvollen Einzelhandel mit sensiblen Genusswaren durch die Trafikant*innen zu gewährleisten, überprüft die Monopolverwaltung regelmäßig, ob Ausweiskontrollen durchgeführt werden.
Wer behauptet, Zigaretten kaufen und konsumieren zu dürfen, hat dies im Zweifel nachzuweisen. Das bedeutet, dass Jugendliche jederzeit aufgefordert werden können, ihren Ausweis vorzuzeigen.
ACHTUNG: Solange ein derartiger Altersnachweis nicht erbracht werden kann, gilt die Vermutung, dass das erforderliche Mindestalter nicht erreicht ist.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem aktuellen – nicht austauschbaren – Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität. Das Dokument muss Name, Geburtsdatum und Unterschrift der jeweiligen Person enthalten. Folgende Ausweise gelten jedenfalls als Nachweis:
Bei Missachtung der Ausweiskontrollpflicht durch Trafikant*innen kommt es zu Verwarnungen, Nachschulungen und Geldbußen durch die MVG. Ein verantwortungsvolles Handeln ist wichtig, um Trafiken auch weiterhin als verlässlichen Vertriebskanal für sensible Genusswaren zu positionieren.
Nicht alle in der Trafik erhältlichen Produkte unterliegen Jugendschutzbestimmungen. Bei folgenden Artikeln obliegt es den Trafikant*innen abzuwägen, ob der Verkauf an Jugendliche zu verantworten ist (z. B.: 10-Jährige dürfen nicht um 100 Euro Bitcoins kaufen).
Bei Fragen rund um das Thema Jugendschutz sind wir jederzeit gerne für Sie unter jugendschutz@mvg.at oder +43 1 319 00 30-35 erreichbar. Mehr Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
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