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Corona-Regeln
für alle Trafiken

Frau mit Mundschutz hängt Geöffnet Schild auf

Ab Samstag, 12. Februar 2022, gelten neue Corona-Regeln.

Für die Kund*innen:

  • Im gesamten Handel gilt für Kund*innen in geschlossenen Räumen eine FFP-2-Maskenpflicht.

  • In den Tabakfachgeschäften besteht keine 3-G-Kontrollpflicht.

  • Es gelten weiterhin 2 Meter Mindestabstand und Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. 

 

Für die Trafikant*innen und Mitarbeiter*innen:

  • Betreten und Verweilen am Arbeitsplatz mit 3-G-Nachweis (geimpft, getestet, genesen).

  • 2 Meter Mindestabstand und FFP-2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Diese Regelung gilt auch bei 2-G-Nachweis, soweit keine geeigneten anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände) getroffen wurden.

Gültigkeit der Tests:

Alle BL außer Wien PCR-Test 72 Std.
  offizieller Antigen-Test 24 Std.
Wien PCR-Test 48 Std.
  offizieller Antigen-Test 24 Std.

 

Aktuelle Informationen:

Die aktuellen Maßnahmen zum Coronavirus im Überblick finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums. Sozialministerium

Hinweisschilder:

Mehrsprachige Hinweisschilder für die FFP-2-Maskenpflicht und für die Maximalanzahl an Personen in Ihrer Trafik können Sie im Download-Center herunterladen. 

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